Wann sollte man an eine Rehabilitation denken bzw. welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
Sollten ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein und weiterhin anhaltende Krankheitszeichen bestehen bzw. die Leistungsfähigkeit im Alltag weiter reduziert und damit die selbstständige Versorgung gefährdet sein, besteht eine sogenannte Rehabilitationsbedürftigkeit. Hierunter fällt auch der Bedarf eines interdisziplinären Therapieansatzes (z.B. Ernährung, psychologische Betreuung, Bewegungstherapie, Patientenschulung, …) zur Verbesserung und Stabilisierung der Teilhabe, sofern die Therapien ambulant nicht im entsprechenden Ausmaß durchgeführt werden können.
Rehabilitationsbedürftigkeit kann auch zur Vermeidung eines kostenintensiveren Krankheitsaufenthaltes aufgrund von Verschlechterung der Erkrankung oder einer drohenden und mittels Reha zu vermeidenden Pflegebedürftigkeit begründet werden. Sie kann aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt bestehen, in dem Fall als AHB (Anschluss-Heil-Behandlung, Kostenträger ist dabei die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Land) oder als AR (Anschluss-Rehabilitation, Kostenträger ist dann die Krankenkasse). Die Beantragung läuft über den behandelnden Klinikarzt und den Sozialdienst.
Rehabilitation ist eine Chance, seinen Krankheitsverlauf zu stabilisieren und einer Verschlechterung vorzubeugen, setzt aber auch die Bereitschaft, Motivation und Belastungsfähigkeit des Rehabilitanden voraus. Zur Rehabilitationsfähigkeit gehört also die seelische und körperliche Verfassung des Patienten. Eine nicht-invasive Beatmung (NIV) oder eine Sauerstofflangzeittherapie (LTOT) sind dabei keine Ausschlusskriterien, man sollte aber bei der Klinikauswahl entsprechend auf die Spezialisierung achten.
Die Rehabilitationsprognose sollte von dem behandelnden Arzt als positiv beschrieben werden. Auch wenn Rehabilitation ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und Wollen des Rehabilitanden voraussetzt, sollten die Rehabilitationsziele realistisch und orientiert an den eigenen Lebensumständen und der Verbesserung der Lebensqualität durch die Rehabilitationsmaßnahme definiert werden.