Nachfolgend finden Sie zahlreiche Informationen zu dem Thema Rechtliches und Soziales:
Kräfte bündeln – Gemeinsam mehr erreichen!
Liebe Alpha-1-Betroffene, liebe Angehörige,
mit einer chronischen Erkrankung kämpft man manchmal an vielen Ecken, so auch im Schwerbehindertenrecht. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze sehen vor, dass der Grad der Behinderung sich im Bereich der Lungenerkrankung an der Einschränkung der Lungenfunktion orientiert. Dies wird nicht jedem Menschen gerecht und häufig plagen uns verschiedene Erkrankungen, die dann in ihren unterschiedlichen Auswirkungen nicht ausreichend erfasst werden. Hinzu kommen psychische Belastungen, die auch Berücksichtigung finden sollten.
In der Webinar-Reihe von CSL Behring in Kooperation mit Alpha1 Deutschland zum Sozialrecht wurde die Idee geboren, dass wir unsere Erfahrungen, Kräfte und unser Wissen bündeln.
Hierfür brauchen wir Sie!
Senden Sie uns bitte Ihre erfolgreichen Anträge, Widersprüche und Klageschreiben zum Thema Schwerbehinderung. Ihre Zusendungen werden ausschließlich von mir, Marion Wilkens und der Sozialrechtsexpertin Nicole Scherhag gesichtet. Frau Scherhag unterliegt der Schweigepflicht. Sie können im Vorfeld alle persönlichen Details schwärzen. Gerne können Sie uns die Dokumente auch ungeschwärzt zusenden. Wir extrahieren dann die jeweiligen Argumente heraus und schreiben diese so nieder, dass sie in keinem Fall mehr auf Ihre Person zurückzuführen sind.
Insgesamt möchten wir günstige Formulierungen für Menschen herausarbeiten, die an Alpha-1 erkrankt sind und diese dann Betroffenen zur Verfügung stellen. Dies geschieht ausschließlich im Rahmen von Beratungen im Selbsthilfekontext. Natürlich werden die Vorlagen auf die jeweilige Person individuell angepasst.
Senden Sie uns Ihre Dokumente bitte an: sb-antraege@alpha1-deutschland.org
Gerne können Sie uns auch Fotos per SMS oder WhatsApp zusenden.
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ACHSE Informationsblatt – Selbsthilfe hilft einander
Thema: Welche Versicherungen sind sinnvoll abzuschließen, bevor/ wenn ich mit einer seltenen chronischen Krankheit diagnostiziert bin?
Welche Versicherungen können bzw. sollten wir für unsere Kinder abschließen, wenn sie schon diagnostiziert sind?
Download des Informationsblattes:
Selbsthilfe hilft einander
Patienteninfo „Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs
Hat Ihre Ärztin/Ihr Arzt bei Ihnen eine schwere funktionelle oder strukturelle Schädigung festgestellt, bei deren Behandlung fortlaufend über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr Heilmittel erforderlich sind, erfolgt die Genehmigung durch ein vereinfachtes Verfahren.