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Schwerbehindertenausweis mit Alpha1 – was man darüber wissen sollte

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Heike Isensee

Erst einmal vorneweg: 2020 waren 7,9 Millionen Menschen in Deutschland schwerbehindert. Es macht in jedem Fall Sinn, baldmöglichst einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, wenn zum Beispiel die Diagnose Alpha-1-Antitrypsin-Mangel (mit funktionellen Einschränkungen!) gestellt wird.

Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis im Scheckkartenformat, der Auskunft darüber gibt, wie stark der Inhaber behindert ist. Man spricht dabei vom Grad der Behinderung (GdB). Einen Schwerbehindertenausweis erhält man erst ab einem GdB von 50 oder mehr!

Außerdem kann der Ausweis bestimmte sogenannte Merkzeichen beinhalten. Für uns Alphas kommt da meist das Merkzeichen „G“ in Frage, das bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist. Das Merkzeichen ist auf der Rückseite des Ausweises zusammen mit dem GdB zu finden.

Es gibt auch andere Merkzeichen, z.B. „B“, was die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachweist oder „aG“ für eine außergewöhnliche Gehbehinderung.  Weitere Kennzeichen für Blindheit, Gehörlosigkeit, etc. sind für uns hoffentlich nicht von Bedeutung.

Außerdem ist auf dem Ausweis die Dauer der Gültigkeit angegeben. Diese findet man unter dem Foto des Besitzers. Bei Krebserkrankungen z.B. wird der Ausweis meist mit einer Gültigkeit von 2-5 Jahren ausgestellt. Da es sich beim Alpha-1-Antitrypsin-Mangel jedoch um eine Krankheit mit nicht zu erwartender Heilung handelt, ist die Gültigkeit normalerweise unbefristet.

So sieht ein Schwerbehindertenausweis aus.

Wie erhält man einen Schwerbehindertenausweis?

Man muss einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung stellen. Der Antrag wird bei der Behörde gestellt, die je nach Bundesland dafür zuständig ist. Das kann z.B. ein Landratsamt oder Versorgungsamt sein. Die entsprechende Adresse erfährt man entweder im Bürgeramt des Wohnortes oder im Internet. Antragsformulare erhält man direkt beim Amt oder online.

Außerdem braucht man ein Passfoto.

Und los geht`s.

Erst einmal macht es Sinn, sich die Ausfüllhilfe und das Merkblatt, das es zum Antrag gibt, durchzulesen. Gut ist es, wenn man zu Hause Untersuchungsunterlagen oder Arztbriefe hat (oder z.B. als Privatpatient alte Arztrechnungen), auch sinnvoll sind Krankenhausberichte, Gutachten aus z.B. einer Reha, Laborbefunde, Röntgenbefunde, etc.. Besonders die Angaben der letzten Lungenfunktion sind wichtig! Es macht unbedingt Sinn, Kopien davon dem Antrag beizufügen (je mehr Unterlagen, umso besser…).

Nun listet man alle länger als sechs Monate vorliegenden körperlichen, geistigen und/oder seelischen Gesundheitsstörungen und die daraus resultierenden Funktionsbeeinträchtigungen auf. Sie alle sind wichtig für die Ermittlung des GdB. Das bedeutet, dass es sehr wichtig ist, wenn andere Probleme außer Alpha-1 bzw. Lungenfunktionseinschränkungen bestehen, diese alle anzugeben. Die jeweiligen behandelnden Ärzte bzw. Kliniken müssen benannt und von der Schweigepflicht entbunden werden, sodass das Amt dort Informationen einholen kann. Es macht Sinn, den jeweiligen Arzt ggf. vorher darüber zu unterrichten, dass Nachfragen kommen können, um die Bearbeitungsdauer etwas zu verkürzen. Wenn der vorgegebene Platz auf dem Formular für die Angabe der behandelnden Ärzte, Kliniken etc. nicht ausreicht, kann man auch ein Extrablatt mit den Angaben beilegen. Es sollte kein Arzt oder Therapeut vergessen werden.

Ist alles ausgefüllt, wird das „Werk“ (mit Passfoto) an z.B. das Landratsamt geschickt (am besten per Einschreiben), und dann heißt es geduldig warten… Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen bis Monate.

Noch eine Anmerkung:

Man kann sich, wenn man sich unsicher ist beim Ausfüllen des Antrages, z.B. vom VdK (Sozialberatung) dabei helfen lassen  – oder auch von unserer Beirätin Ursula Krütt-Bockemühl.

Wie wird der GdB ermittelt?

Die bearbeitende Behörde lässt ein ärztliches Gutachten erstellen. Dabei kommt die „Versorgungsmedizinische Verordnung mit den versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ zum Einsatz. Darin sind für jede denkbare Beeinträchtigung prozentuale Behinderungsgrade bzw. Schädigungsgrade angegeben.

Kommen nun mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen zusammen (z.B. Lungenfunktionsstörung, Depression und ein kaputtes Knie), werden die einzelnen Prozente nicht einfach zusammengezählt. Vielmehr wird begutachtet, inwieweit sich die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen zu- und untereinander auswirken. Man geht bei der Berechnung immer von der schwersten Beeinträchtigung, also dem höchsten einzelnen GdB, aus und betrachtet dann die anderen Probleme insgesamt im Zusammenhang mit der Hauptbeeinträchtigung.

Dabei kommen manchmal nicht nachvollziehbare Ergebnisse heraus. Gleich hier sei gesagt: Gegen einen gefühlt zu niedrig eingestuften GdB sollte umgehend Widerspruch eingelegt werden. Dabei behilflich kann auch wieder der VdK sein  – oder gerne auch unsere Beirätin Ursula Krütt-Bockemühl.

Für uns Alphas ist das Kapitel 8 (Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen) aus den versorgungsmedizinischen Grundsätzen wichtig, aber auch z.B. Kapitel 9 kann bedeutend sein (Herz und Kreislauf).

Die Verordnung nennt die Prozente des GdB in Abhängigkeit von der Beeinträchtigung. Hier spricht man dann von einem GdS (Grad der Schädigung).

So ist unter Punkt 8.3 Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion folgendes aufgelistet:

  • Geringen Grades: das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen 5-6 Km/h, mittelschwere körperliche Arbeit), statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 1/3 niedriger als die Sollwerte, Blutgaswerte im Normbereich => ergibt einen GdS von 20-40.
  • Mittleren Grades: das gewöhnliche Maß übersteigende Atemnot bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen 3-4 km/h, Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit) statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung bis zu 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Partialinsuffizienz => ergibt einen GdS von 50-70.
  • Schweren Grades: Atemnot bereits bei leichtester Belastung oder in Ruhe, statische und dynamische Messwerte der Lungenfunktionsprüfung um mehr als 2/3 niedriger als die Sollwerte, respiratorische Globalinsuffizienz => ergibt einen GdS von 80-100.

Nach einer Lungentransplantation ist die Heilung abzuwarten. Für 2 Jahre wird der GdS auf 100 festgesetzt. Danach ist selbst bei günstigem Heilungsverlauf der GdS mit mindestens 70 angesetzt. Dies findet man im Kapitel 8.4.

Auch ein Schlaf-Apnoe-Syndrom kann z.B. mit in die Berechnung des GdS einfließen (Kap. 8.7)

Welche Vorteile habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis?

Man spricht bei den Vergünstigungen, die man mit dem Schwerbehindertenausweis erhält, von einem sogenannten Nachteilsausgleich. Die folgenden Punkte gelten ab einem GdB von 50. (Mit geringerem GdB erhält man keinen Ausweis):

  • Als Arbeitnehmer stehen einem zusätzlich 5 Urlaubstage zu (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Es besteht ein erhöhter Kündigungsschutz, Mehrarbeit ist nicht erlaubt.
  • Es ist evtl. möglich, 2 Jahre früher in Altersrente zu gehen (Das gilt nur, wenn man mind. 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat). Beim Thema frühere Rente ist die Lage kompliziert, man sollte sich evtl. von der Rentenversicherungsanstalt oder auch wieder vom VdK oder einer anderen Sozialberatungsstelle beraten lassen.
  • Man hat Anspruch auf die Erhaltung bzw. Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes (d.h. der Arbeitsplatz muss auf die jeweilige gesundheitliche Einschränkung eingerichtet sein).
Dank Schwerbehindertenausweis besteht Anspruch auf die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • Für schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G, Gl, Bl, aG oder H besteht Anspruch auf kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (also nicht z.B. ICE). Dafür muss jedoch eine Wertmarke beim Landratsamt bzw. der entsprechenden Behörde gekauft werden. Diese kostet z.B. in Baden-Württemberg oder Hamburg für ein Jahr ca. 80 Euro. Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G oder Gl können alternativ die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen. Liegt das Merkzeichen aG, Bl oder H vor, kann die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung zusätzlich in Anspruch genommen werden.
  • In vielen Einrichtungen, z.B. Museen, Theatern, Kinos, Schwimmbädern, Parks etc. erhält man vergünstigte Eintrittspreise. Auch bei Automobilclubs erhält man einen Nachlass auf die Mitgliedsgebühr (Achtung ADAC-Kunden). Und die Bahncard ist günstiger, wenn man dann doch mal ICE fahren will…

Vor allem hat man steuerliche Vorteile. Der Steuerfreibetrag bei der Einkommenssteuer ist abhängig vom GdB. Für 2020 sind die Steuerfreibeträge folgende:

  • GdB 25/30      310 Euro
  • GdB 35/40      430 Euro
  • GdB 45/50      570 Euro
  • GdB 55/60       720 Euro
  • GdB 65/70       890 Euro
  • GdB 75/80     1060 Euro
  • GdB 85/90     1230 Euro
  • GdB 95/100   1420 Euro

Ab dem Steuerjahr 2021 werden diese Beträge verdoppelt und es gelten bereits ab einem GdB von 20 Steuerfreibeträge. Dazu ist (auch schon für das Jahr 2020) zu beachten: Für den GdB 20-45 gelten die steuerlichen Vergünstigungen nur, wenn man gesetzliche Renten oder andere vergleichbare laufende Bezüge erhält, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder wenn eine starke Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit vorliegt. Sonst gelten die Vergünstigungen erst ab 50.

ACHSE Informationsblatt: Feststellungsverfahren zum Grad der Behinderung

Ich habe einen GdB von 30-45 – was bedeutet das?

Man kann sich bei einem GdB von 30-45 mit Schwerbehinderten von mind. 50 GdB gleichstellen lassen. Den Antrag dafür stellt man bei der für den Wohnort zusätzlichen Agentur für Arbeit. Dort erhält man auch die Antragsformulare. Diese werden ausgefüllt zusammen mit der Kopie des Gutachtens des Versorgungsamtes/ Landratsamtes an die Agentur für Arbeit geschickt.

Die Gleichstellung bringt folgende Vorteile: Man hat als Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz sowie Anspruch auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz. Man kommt ggf. in den Genuss der Betreuung durch z.B. Integrationsfachdienste. Der Arbeitgeber erhält einen Lohnkostenzuschuss.

Die Gleichstellung bewirkt jedoch keine zusätzlichen Urlaubstage, man kann nicht früher in Altersrente gehen und es besteht keine Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs.

Was sollte man noch beachten?

Mit dem Schwerbehindertenausweis Kennzeichen G darf man nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen parken.

Ergänzung von U. Krütt-Bockemühl: Dafür braucht man den blauen Parkausweis:

Für den blauen Parkausweis, der zum Parken auf den Behindertenparkplätzen berechtigt, sind ein Grad der Behinderung von mindestens 80 (rein auf die Lunge bezogen) und das Kennzeichen aG erforderlich. Der blaue Parkausweis berechtigt auch, einen reservierten Parkplatz am Wohnort oder der Arbeitsstelle zu beantragen. Der blaue Parkausweis ist international einsetzbar.

In manchen Gemeinden gibt es auch einen regionalen orangenen Parkausweis. Hier sind ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane sowie die Merkzeichen G und B erforderlich. Der Ausweis berechtigt, bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, wo eingeschränktes Haltverbot angeordnet ist (Parkscheibe!). Auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken. (Parkscheibe!) An Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken.

Parkausweis für Behinderte

In öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Schwerbehindertenausweis nur zusammen mit der Wertmarke gültig.

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, muss ein Antrag auf Neufeststellung des Grades der Behinderung gestellt werden.

Ich habe mich bemüht, in diesem Artikel einen verständlichen Überblick über das für manche so abschreckende Thema Schwerbehindertenausweis zu geben. Ich selber habe einen Schwerbehindertenausweis und bin froh, frühzeitig den Antrag gestellt zu haben. Ich bin kein Fachanwalt für Sozialrecht oder ähnliches und bitte darum um Nachsicht, wenn manche Ausdrücke etwas flapsig sind. Sollten einem Spezialisten auf diesem Gebiet irgendwelche Fehler auffallen, bitte ich um Rückmeldung und Verständnis. Ich habe diesen Artikel nach bestem Wissen und ausgiebigen Recherchen verfasst und hoffe, den Lesern damit zu helfen.

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