Aspekte zur Rehabilitation, Journalartikel aus 2017 von Michaela Frisch
Wann sollte man an eine Rehabilitation denken bzw. welche Voraussetzungen sollten erfüllt sein?
Sollten ambulante Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein und weiterhin anhaltende Krankheitszeichen bestehen bzw. die Leistungsfähigkeit im Alltag weiter reduziert und damit die selbstständige Versorgung gefährdet sein, besteht eine sogenannte Rehabilitationsbedürftigkeit. Hierunter fällt auch der Bedarf eines interdisziplinären Therapieansatzes (z.B. Ernährung, psychologische Betreuung, Bewegungstherapie, Patientenschulung, …) zur Verbesserung und Stabilisierung der Teilhabe, sofern die Therapien ambulant nicht im entsprechenden Ausmaß durchgeführt werden können.
Rehabilitationsbedürftigkeit kann auch zur Vermeidung eines kostenintensiveren Krankheitsaufenthaltes aufgrund von Verschlechterung der Erkrankung oder einer drohenden und mittels Reha zu vermeidenden Pflegebedürftigkeit begründet werden. Sie kann aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt bestehen, in dem Fall als AHB (Anschluss-Heil-Behandlung, Kostenträger ist dabei die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Land) oder als AR (Anschluss-Rehabilitation, Kostenträger ist dann die Krankenkasse). Die Beantragung läuft über den behandelnden Klinikarzt und den Sozialdienst.
Rehabilitation ist eine Chance, seinen Krankheitsverlauf zu stabilisieren und einer Verschlechterung vorzubeugen, setzt aber auch die Bereitschaft, Motivation und Belastungsfähigkeit des Rehabilitanden voraus. Zur Rehabilitationsfähigkeit gehört also die seelische und körperliche Verfassung des Patienten. Eine nicht-invasive Beatmung (NIV) oder eine Sauerstofflangzeittherapie (LTOT) sind dabei keine Ausschlusskriterien, man sollte aber bei der Klinikauswahl entsprechend auf die Spezialisierung achten.
Die Rehabilitationsprognose sollte von dem behandelnden Arzt als positiv beschrieben werden. Auch wenn Rehabilitation ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und Wollen des Rehabilitanden voraussetzt, sollten die Rehabilitationsziele realistisch und orientiert an den eigenen Lebensumständen und der Verbesserung der Lebensqualität durch die Rehabilitationsmaßnahme definiert werden.
Sonderanforderungen und Qualitätsmerkmale der Kostenträger für die Kliniken
Bei der Suche nach der geeigneten Rehabilitationsklinik im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts bietet sich neben eigenen Erfahrungen aber auch ein Blick auf die sogenannten Sonderanforderungen und Qualitätsmerkmale der Kostenträger für die Kliniken an:
- Spezialisierung, z.B. auch auf seltene Lungenerkrankungen
- Lungenfachärzte (Pneumologen) ganztags im Haus (und nicht nur ein paar Stunden einmal in der Woche)
- Weitere Fachbereiche in der Qualifikation: Innere Medizin, Allergologie, Schlafmedizin
- Spezialisierung beinhaltet auch die Versorgung, Verordnung, Schulung bzw. Kontrolle von Sauerstofflangzeittherapie und nicht-invasiver Beatmung
- Ggf. Zusatzqualifikation Diabetologie aufgrund der Komorbidität
- Ggf. spezielle Weiterbildungen im Bereich Adipositas und Allergologie des interdisziplinären Teams
- Ggf. Kooperation mit dem regionalen Dialyse- Zentrum, der regionalen radiologischen Praxis, sowie Haut- und Augenarzt bzw. Facharzt für Neurologie und Kardiologie
- Kooperation mit einer Logopädie-Praxis
- Tägliche Patientenaufnahme (auch pflegerisch-medizinisch)
- Arzt und examinierte Pflegefachkräfte sind 24 Stunden 365 Tage im Jahr im Anwesenheitsdienst in der Klinik
- Unterbringung von Begleitpersonen ist möglich
- Individualisierter Anwendungsplan
- Durchführung von Tests und der Auswertung der Outcome-Parameter werden veröffentlicht
Gute Vorbereitung ist das A und O
Vorbereitung ist auch hier, wie allgemein gern zitiert, schon einmal das halbe Verfahren / Leben. Benötigt werden:
- Alle relevanten Unterlagen
- Die aktuellsten Untersuchungsergebnisse der letzten 3-6 Monate von den Ärzten bzw. Untersuchungen in Kliniken
- Eine begründende Stellungnahme des behandelnden Pneumologen zur Rehabilitationsbedürftigkeit, der Rehabilitationsprognose und den Reha-Zielen
- Persönliche Stellungnahme zur Einschränkung der Teilhabe, der Reduzierung der sozialen und generellen Mobilität, reduzierte Belastung und Leistungsfähigkeit im Alltag etc.
- Persönliche Ausführungen als Stellungnahme zu den eigenen Rehabilitationszielen: „Was möchte ich in der Rehabilitation erreichen?“, „Was habe ich aus der letzten Rehabilitation mitgenommen und in meinem Alltag integriert bzw. geändert?“
- Sofern vorhanden: ein positiver Entlassbericht der letzten Rehabilitationsmaßnahme bzgl. der Verbesserung der körperlichen Belastbarkeit, der Therapietreue, der Stabilisierung des Krankheitsverlaufs, Steigerung der messbaren Parameter (Gehtest-Strecke, Lungenfunktionswerte etc.), umgesetzte Verhaltensempfehlungen
Was sind die Schritte bei Ablehnung einer geplanten Rehabilitation
Sollte der Rehabilitationsantrag trotz der gründlichen Vorbereitung abgelehnt werden, ist es ganz wichtig, das Eingangsdatum auf dem Schreiben zu notieren, um die geltenden gesetzlichen Widerspruchs- bzw. Klagefristen im Auge zu behalten und einhalten zu können.
Sollte eine begründete Wunschklinik im Antrag genannt worden sein, holt man sich diese am besten als Partner mit dazu und bittet um eine entsprechende Stellungnahme und Unterstützung.
Bitte grundsätzlich keine vorformulierten Schreiben verwenden, sondern individuell begründete und ausgeführte Informationen im Widerspruchsschreiben darlegen und per Einwurfeinschreiben unter Berücksichtigung der Fristen an den Kostenträger senden.
Was ist eine pneumologische Rehabilitation
Die Pneumologische Rehabilitation ist eine umfassende Intervention, die aufgrund des Erkennens der individuellen Probleme des Einzelnen ein spezielles Therapieprogramm gestaltet, das neben körperlichem Training und Schulung v.a. auf eine Änderung des Verhaltens abzielt. Hierdurch soll das psychische und physische Befinden des Rehabilitanden mit einer chronischen Atemwegserkrankung verbessert und eine langfristige Änderung hin zu einem gesundheitsbewussteren Lebensstil gefördert werden. Dies spiegelt sich auch in der entsprechenden Datenlage mit Evidenzgrad A wider:
- Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- Verbesserung von Kraft und Ausdauer der Beinmuskulatur (Armmuskulatur Evidenzgrad B)
- Reduzierung von Krankenhausaufenthalts- und Krankheitstagen bzw. Krankenhaus-Einweisungen
- Steigerung der Lebensqualität
- Verbesserung der psychischen Komponenten wie Angst und Depression
- Reduzierung der Atemnot
Rehabilitationsbedürftigkeit kann auch zur Vermeidung eines kostenintensiveren Krankheitsaufenthaltes aufgrund von Verschlechterung der Erkrankung oder einer drohenden und mittels Reha zu vermeidenden Pflegebedürftigkeit begründet werden. Sie kann aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt bestehen, in dem Fall als AHB (Anschluss-Heil- Behandlung, Kostenträger ist dabei die Deutsche Rentenversicherung Bund oder Land) oder als AR (Anschluss-Rehabilitation, Kostenträger ist dann die Krankenkasse). Die Beantragung läuft über den behandelnden Klinikarzt und den Sozialdienst.
Rehabilitation ist eine Chance, seinen Krankheitsverlauf zu stabilisieren und einer Verschlechterung vorzubeugen, setzt aber auch die Bereitschaft, Motivation und Belastungsfähigkeit des Rehabilitanden voraus. Zur Rehabilitationsfähigkeit gehört also die seelische und körperliche Verfassung des Patienten. Eine nicht-invasive Beatmung (NIV) oder eine Sauerstofflangzeittherapie (LTOT) sind dabei keine Ausschlusskriterien, man sollte aber bei der Klinikauswahl entsprechend auf die Spezialisierung achten.
Die Rehabilitationsprognose sollte von dem behandelnden Arzt als positiv beschrieben werden. Auch wenn Rehabilitation ein gewisses Maß an Eigenverantwortung und Wollen des Rehabilitanden voraussetzt, sollten die Rehabilitationsziele realistisch und orientiert an den eigenen Lebensumständen und der Verbesserung der Lebensqualität durch die Rehabilitationsmaßnahme definiert werden.
Was wäre die pneumologische Rehabilitation ohne die Anleitung und Überleitung zur Nachsorge?
Neben all den Anleitungen zur Selbsthilfe und zu Heimprogrammen, gibt es noch weitere wichtige Empfehlungen:
- Teilnahme am Lungensport
- Beratung und Information
- Verordnung zumindest bei DRV Bund oder Land Versicherten ist in der Rehabilitationsfachklinik möglich
- Informationsmaterial
Vermittlung von Selbsthilfegruppen
- Infomaterial, Flyer und Broschüren
Denn das Gesamtpaket macht die Pneumologische Rehabilitation nachhaltig wirksam. Allein der Rehabilitand muss wollen und mitmachen, um für sich selbst so viel wie möglich mitzunehmen und im eigenen Alltag umzusetzen und zu integrieren.
Michaela Frisch, so erschienen im Alpha1-Journal 2/2017